Mit dem § 14a EnWG sollen Wärmepumpen, Wallboxen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen besser in die Stromnetze integriert werden. Im Gegenzug zur Möglichkeit einer netzdienlichen Steuerung erhalten Betreiber reduzierte Netzentgelte. Seit April 2025 gehört dazu auch ein zeitvariables Netzentgelt („Modul 3“), das Anreize schaffen soll, Stromverbrauch in Zeiten mit geringer Netzauslastung zu verlagern.
Die Bundesnetzagentur hat nun gegen zwei Netzbetreiber Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingeleitet. Grund ist die aus Sicht der Behörde unzureichende Umsetzung dieser Netzentgeltreduzierungen, insbesondere des zeitvariablen Moduls 3. Die betroffenen Unternehmen wurden aufgefordert, bestehende Defizite bis Ende September 2026 zu beseitigen, andernfalls drohen Zwangsgelder.
Die Behörde macht damit deutlich, dass die Vorgaben zu § 14a EnWG verbindlich umzusetzen sind. Für Betreiber von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen soll sichergestellt werden, dass die vorgesehenen finanziellen Vorteile tatsächlich verfügbar sind und nicht an der Umsetzung beim Netzbetreiber scheitern.
