Stadtwerke und integrierte Energieversorgungsunternehmen sind dem Druck ausgesetzt, neue Geschäftsfelder zu erschließen - aber welche können realistisch erschlossen und finanziert werden und passen in das Risikoprofil des kommunalen Gesellschafters? Und inwiefern wirken sich solche Investitionen positiv in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie aus?
Stromnetzbetreiber und grundzuständige Messstellenbetreiber haben sehr umfangreiche Investitionen zu planen und zu finanzieren. Die Bundesnetzagentur legt dafür einen gänzlich neuen Regulierungsrechtsrahmen fest. Die Neuerungen können für Betroffene Vor- und Nachteile bringen; eine Strategie zur Transformation und Vermarktung der Netzinfrastruktur ist lebensnotwendig.
Wir unterstützen Netzbetreiber bei der Erfüllung aller regulatorischen Herausforderungen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen seit Beginn der Regulierung in Deutschland und treten Sie jetzt mit uns in Kontakt.
Auch Gasnetzbetreiber stehen vor großen Transformationsaufgaben und müssen zahlreiche Fragen für sich beantworten wie z. B.
Unternehmen mit hohem Energiebedarf, haben mit hohen und volatilen Energiekosten zu kämpfen. Wer das Potenzial für Eigenversorgungslösungen nicht ausschöpft, riskiert kurz- und mittelfristig im Wettbewerb nicht zu bestehen. Vor der Installation von Photovoltaik- oder anderen Stromerzeugungsanlagen, Batteriespeichern und oder Ladepunkten sollten neben den ertrags- und umsatzsteuerlichen auch die stromsteuerlichen Konsequenzen geprüft werden. Der Umfang der steuerlichen Pflichten kann z. B. durch Anlagengröße, Betriebsmodell und durch Leistung an Dritte (bewusst) gestaltet werden; für die notwendige Beratung können z. B. allein durch das Programm progres.nrw bis zu 70% gefördert werden (max. 35.000 € je Unternehmen).
Bei Umsetzung von Eigenversorgungsmodellen sind die steuerlichen Besonderheiten in das Tax Compliance Management System (TCMS) einzubeziehen.
Durch gesetzliche Neuerungen steigt der Druck auf Vermieter und Hauseigentümer, Photovoltaik-Anlagen zu realisieren. Mithilfe der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und/oder dem Angebot von Ladestrom an Mieter und Dritte können zusätzliche Umsatzpotenziale ausgeschöpft werden. Hierfür nötig:
Die steuerlichen Pflichten können durch Anlagengröße und Betriebsmodell gestaltet werden. Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn Sie die notwendigen Pflichten kennen müssen.
Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind nur bei effizienter kaufmännischer Betriebsführung rentabel. Pflichten, Handlungsmöglichkeiten und Vereinfachungen sind häufig nicht oder nicht richtig bekannt - notwendig ist eine unabhängige, objektive Bewertung der Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung aller Steuern und Abgaben und des Verwaltungsaufwands. Wirtschaftsplanung, Buchführung und Jahresabschluss sind effizient und digitalisiert auszugestalten.
Unsere Kanzlei verfügt über ein umfassendes Branchen Know-how und jahrelange Erfahrung in der Beratung von Energieversorgern, energieintensiven Industriebetrieben und Anlagenbetreibern.
Wir beraten Sie unabhängig in der Erreichung Ihrer Ziele und schaffen Mehrwerte.
Begleitung von Regulierungsverfahren (Netzkosten, Erlösobergrenzen, Effizienzvergleich)
Ableitung von Erlösobergrenzen, Ermittlung von Netzentgelten
Kapitalkostenaufschlag, Regulierungskonto, etc.
Investition und Finanzierung in der Anreizregulierung
Wirtschaftlichkeitsrechnungen und kaufmännische Betriebsführung von Wind-, Biogas-, Solar- und Wasserstofftechnologieprojekten
Entlastung von steuerlichen Pflichten für PV-Anlagenbetreiber
Stromsteuerbefreiung und -entlastung
Einspeisemanagement
EEG und KWKG-Förderung und -entlastung
Messstellenbetrieb nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MSbG)
Dynamische Tarife
Digitalisierung der Energiewirtschaft
Elektromobilität
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