Wer auf Energiemärkten tätig sein will, muss sich laufend neuen Herausforderungen stellen.


Stadtwerke und integrierte Energieversorgungsunternehmen sind dem Druck ausgesetzt, neue Geschäftsfelder zu erschließen - aber welche können realistisch erschlossen und finanziert werden und passen in das Risikoprofil des kommunalen Gesellschafters? Und inwiefern wirken sich solche Investitionen positiv in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) aus?

Stadtwerke Utility 4.0 Kortmöller


Stromnetzbetreiber und grundzuständige Messstellenbetreiber haben sehr umfangreiche Investitionen zu planen und zu finanzieren. Die Bundesnetzagentur legt dafür einen gänzlich neuen Regulierungsrechtsrahmen fest. Die Neuerungen können für Betroffene Vor- und Nachteile bringen; eine Strategie zur Transformation und Vermarktung der Netzinfrastruktur ist lebensnotwendig.

 

Wir unterstützen Netzbetreiber bei der Erfüllung aller regulatorischen Herausforderungen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen seit Beginn der Regulierung in Deutschland und treten Sie jetzt mit uns in Kontakt.



Auch Gasnetzbetreiber stehen vor großen Transformationsaufgaben und müssen zahlreiche Fragen für sich beantworten wie z. B.

  • Für welche Gasnetzinfrastrukturinvestitionen ist ratsam, die kalkulatorischen Abschreibungspläne anzupassen (Hintergrund: KANU-Festlegungen der Bundesnetzagentur)? Welche Auswirkungen ergeben sich auf die handelsrechtlichen und steuerlichen Ergebnisse?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Vorgabe aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), ab 2024 mindestens 65 % mit erneuerbaren Energiequellen betreiben zu müssen und die Förderkulisse nach dem Bundesförderprogramm effiziente Gebäude (BEG) auf neue Gas-Hausanschlüsse? Wie das Verbot der Verheizung fossiler Brennstoffe ab 2045?
  • Welche Ergebnisse werden je Konzessionsgebiet und nach Kundengruppen aus der kommunalen Wärmeplanung erwartet?
  • Ist ein Anschluss an das vorgelagerte Wasserstoffkernnetz realistisch und wünschenswert? Welche Anschlussquoten sind nach Kundengruppen zu erwarten?
  • Welche Preise/Entgelte können und sollen bei einer Außerbetriebnahme und/oder Stilllegung von Erdgashausanschlüssen einmalig und dauerhaft verlangt werden?

 



Energieintensive Industrien Unternehmen mit hohem Energiebedarf Stromsteuer Energiesteuer Erlaubnisschein Entlastungsantrag Kortmöller

Unternehmen mit hohem Energiebedarf, haben mit hohen und volatilen Energiekosten zu kämpfen. Wer das Potenzial für Eigenversorgungslösungen nicht ausschöpft, riskiert kurz- und mittelfristig im Wettbewerb nicht zu bestehen. Vor der Installation von Photovoltaik- oder anderen Stromerzeugungsanlagen, Batteriespeichern und oder Ladepunkten sollten neben den ertrags- und umsatzsteuerlichen auch die stromsteuerlichen Konsequenzen geprüft werden. Der Umfang der steuerlichen Pflichten kann z. B. durch Anlagengröße, Betriebsmodell und durch Leistung an Dritte (bewusst) gestaltet werden; für die notwendige Beratung können z. B. allein durch das Programm progres.nrw bis zu 70% gefördert werden (max. 35.000 € je Unternehmen).

 

Bei Umsetzung von Eigenversorgungsmodellen sind die steuerlichen Besonderheiten in das Tax Compliance Management System (TCMS) einzubeziehen.



Durch gesetzliche Neuerungen steigt der Druck auf Vermieter und Hauseigentümer, Photovoltaik-Anlagen zu realisieren. Mithilfe der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und/oder dem Angebot von Ladestrom an Mieter und Dritte können zusätzliche Umsatzpotenziale ausgeschöpft werden. Hierfür nötig:

  • Photovoltaik-Auslegungsplanung inkl. möglicher Einbindung von Batteriespeichern, Ladepunkten und Energy Management Systeme (EMS)
  • Messkonzept zur Abgrenzung von erzeugtem und an dritte geleistetem Strom
  • Analyse möglicher schädlicher steuerlicher Wechselwirkungen
  • Ablese- und Abrechnungsmodelle, Backend-Systeme.

Die steuerlichen Pflichten können durch Anlagengröße und Betriebsmodell gestaltet werden. Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn Sie die notwendigen Pflichten kennen müssen.



Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind nur bei effizienter kaufmännischer Betriebsführung rentabel. Pflichten, Handlungsmöglichkeiten und Vereinfachungen sind häufig nicht oder nicht richtig bekannt - notwendig ist eine unabhängige, objektive Bewertung der Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung aller Steuern und Abgaben und des Verwaltungsaufwands. Wirtschaftsplanung, Buchführung und Jahresabschluss sind effizient und digitalisiert auszugestalten.



Die Wasserstoff-Technologie ist aufgrund der möglichen Nutzung von Überschussstrom zur Produktion und Speicherung von Wasserstoff eine ideale Ergänzung zur Stromerzeugungsanlage. Der eingespeicherte Wasserstoff kann später, z. B. zu Nachtzeiten zur Stromproduktion in einer Brennstoffzelle oder zur Heizungsunterstützung verwendet werden kann. Aber auch hier sind die relevanten steuerlichen und abgabenrechtlichen Folgen abzuschätzen. So kann Strom, der in Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff genutzt wird, u.U. von der Stromsteuer entlastet werden.

 

Potenzielle Wasserstoff-Netzbetreiber haben den schon bestehenden Regulierungsrahmen zu beachten.


Behalten Sie mit uns den Überblick im Regulierungsdschungel


Unsere Kanzlei verfügt über ein umfassendes Branchen Know-how und jahrelange Erfahrung in der Beratung von Energieversorgern, energieintensiven Industriebetrieben und Anlagenbetreibern.

 

Wir beraten Sie unabhängig in der Erreichung Ihrer Ziele und schaffen Mehrwerte.

Beratungsportfolio Energiewirtschaft Kanzlei Kortmöller


EffizienzSteigerung

Energiemanagement und -einsparung

 

Reduktion Steuern und Abgaben

 

Energieaudit

 

Wärmenetze

Netzentgelte + Regulierung

Begleitung von Regulierungsverfahren (Netzkosten, Erlösobergrenzen, Effizienzvergleich)

 

Ableitung von Erlösobergrenzen, Ermittlung von Netzentgelten

 

Kapitalkostenaufschlag, Regulierungskonto, etc.

 

Investition und Finanzierung in der Anreizregulierung

ERneuerbare Energien

Wirtschaftlichkeitsrechnungen und kaufmännische Betriebsführung von Wind-, Biogas-, Solar- und Wasserstofftechnologieprojekten

 

Entlastung von steuerlichen Pflichten für PV-Anlagenbetreiber

 

Stromsteuerbefreiung und -entlastung

 

Einspeisemanagement

 

EEG und KWKG-Förderung und -entlastung

neue GEschäftsmodelle

Messstellenbetrieb nach dem  Messstellenbetriebsgesetz (MSbG)

 

Dynamische Tarife

 

Digitalisierung der Energiewirtschaft

 

Elektromobilität

 

Mieterstrommodelle und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung


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