Gern unterstützen wir Sie bei allen Fragen zu Buchführung und Jahresabschluss und übernehmen diese Funktionen wenn gewünscht auch für Sie.
Darauf aufbauend kümmern wir uns natürlich auch um die Aufstellung der Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung u. a. zur Ermittlung der Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer).
Sie sind ab dem Geschäftsjahr 2025 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und suchen Unterstützung? Dann sollten wir in Kontakt treten.
Übernahme der ordnungsgemäßen Buchführung und des (papierlosen) Belegwesens
Verfassung und Pflege von Bilanzierungshandbüchern und -richtlinien
Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, GuV, ggf. Anhang) und Lageberichten nach dem HGB (inkl. Nachhaltigkeitsbericht)
Aufstellung von Tochter- und Konzernabschlüssen nach dem HGB und IFRS
Offenlegung und Hinterlegung beim Bundesanzeiger
Steuerbilanz und Überleitungsrechnung
Einnahmenüberschussrechnungen
Erstellung und Übermittlung E-Bilanzen
Je nach Art, Umfang und Rechtsform Ihres Geschäftsbetriebs sind Sie gesetzlich zur Führung von Handelsbüchern (Doppelte Buchführung) und oder Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Ein Jahresabschluss nach deutschem Handelsrecht besteht aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und ggf. einem textlich erläuternden Anhang. Darüber hinaus sind einige Unternehmen noch insbesondere größenabhängig dazu verpflichtet, einen Lagebericht (Beurteilung der Geschäftslage durch die gesetzlichen Vertreter) aufzustellen.
Der Jahresabschluss und Lagebericht wird i.d.R. immer für den Zeitraum eines Geschäftsjahres erstellt. Die wesentlichen Vorschriften zur Aufstellung, Feststellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch.
Je nach Unternehmensgröße sind Jahresabschluss und ggf. Lagebericht auch beim Bundesanzeiger elektronisch offenzulegen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Auch die Steuergesetze können Sie zur Buchführung und Aufstellung von Bilanzen verpflichten, insbesondere auch bei einer anstehenden Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung.
Ob Sie nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder nach den Steuergesetzen zur doppelten Buchführung verpflichtet sind oder ob eine sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung ausreichend ist, erfragen Sie am besten bei uns.
Wenn Sie sich an anderen Unternehmen beteiligen, ist darüber hinaus zu prüfen, ob Sie zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind - ob nach deutschem Recht oder ggf. auch nach den International Financial Reporting Standards (IFRS).
Darüber hinaus gibt es branchenbezogen weitere Jahresabschluss-bezogene Berichterstattung wie z. B. für Energieversorgungsunternehmen die Aufstellung und Berichterstattung über Tätigkeiten nach dem § 6b EnWG.
Mit unseren Leitlinien stehen wir für eine ökologisch nachhaltige, moderne Finanzbuchführung. Mit unserer digitalisierten Buchführung können Sie erhebliche Zeit- und Kostenvorteile erlangen, die sich schon bei wenigen Belegen lohnen.