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Generalzolldirektion veröffentlicht aktualisierte Fachmeldung zum geänderten Stromsteuergesetz

Die Generalzolldirektion (GZD) hat am 16. Juni 2026 ein umfassendes Informationsschreiben zur Anwendung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes im Stromsteuerbereich veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten und bringen weitreichende Änderungen insbesondere beim Versorgerstatus, bei Erlaubnispflichten sowie bei der Behandlung von Stromerzeugungsanlagen und Stromspeichern mit sich (wir berichteten). Ausgehend von der praktischen Anwendung haben sich weitere Fragen ergeben, sodass nun ein aktualisiertes Informationsschreiben veröffentlicht worden ist.

Inhaltlich bleiben die Regelungen weitgehend unverändert, allerdings werden viele Aspekte klarer und praxisnäher ausgelegt.

 

Im Mittelpunkt stehen strengere Anforderungen an die Abgrenzung und Messung von Strommengen. Steuerbefreiungen sind stärker an belastbare Messkonzepte geknüpft, während bei unklarer Abgrenzung häufig nur noch Steuerentlastungen möglich sind. Auch die Ausnahmen vom Versorgerstatus wurden weiter konkretisiert, insbesondere für Eigenerzeuger und Betreiber erneuerbarer Anlagen, wobei Mischkonstellationen schneller zu einer Steuerpflicht führen können.

Zudem schafft das Schreiben mehr Klarheit beim Selbstverbrauch, bei Formularen und Prozessen sowie bei den Anforderungen an KWK-Anlagen im Hinblick auf das CO₂-Kriterium.