Bundesnetzagentur konsultiert Verlängerung der VOLKER-Sonderregelung zu Schadensersatzkosten

Die Bundesnetzagentur hat ein Konsultationsverfahren zur erneuten Verlängerung der in der Festlegung VOLKER (BK9-22/606) enthaltenen Sonderregelungen zu Schadensersatzkosten eingeleitet. Betroffen ist ausschließlich die in Tenorziffer 1 d) geregelte Anerkennung von Schadensersatz-, Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, die infolge der Übernahme nicht regelkonformen Gases aus dem Ausland entstehen können.

 

Die Sonderregelung galt ursprünglich für Schadensereignisse aus Gaseinspeisungen vor dem 31. März 2024 und wurde im Jahr 2024 bereits bis zum 30. September 2026 verlängert. Nun soll der Anwendungszeitraum erneut verlängert werden und künftig Gaseinspeisungen bis zum 30. September 2027 erfassen.

 

Die übrigen in der VOLKER-Festlegung geregelten Kostenarten sind von der aktuellen Konsultation nicht betroffen. Sie unterlagen bereits bislang keiner zeitlichen Befristung und gelten unverändert fort.